Wiedereintritt in die Katholische Kirche
Wenn Sie nach einem Kirchenaustritt, den Sie vor dem Standesamt erklärt haben, wieder in die römisch-katholische Kirche eintreten wollen, suchen Sie bitte das Gespräch mit dem Pfarrer der Pfarrei, in der Sie wohnen. In der Altstadt von Passau ist dies Pfarrer Dr. Michael Bär (Telefon 0851 2372; Mail dr.michael.baer@bistum-passau.de).
Bringen Sie zu dem Gespräch bitte einen Taufschein mit, aus dem hervorgeht, wo und wann Sie getauft worden sind. Den Taufschein finden Sie im Stammbuch Ihrer Eltern oder Sie beantragen ihn in dem für Sie zuständigen Pfarrbüro. In der Stadt Passau erhalten Sie einen Taufschein im Kirchenbuchamt (Telefon 0851 393 7453; Mail kirchenbuchamt@bistum-passau.de). Ebenso brauchen Sie die standesamtliche Bescheinigung für Ihren Kirchenaustritt.
Der Pfarrer bespricht mit Ihnen die Gründe, weshalb Sie aus der Kirche ausgetreten sind und warum Sie wieder in die Kirche eintreten wollen. Das Ergebnis des Gesprächs wird in einem Formular festgehalten, das sich "Rekonziliationsgesuch" nennt (Rekonziliation bedeutet übersetzt "Wiederversöhnung").
Das Formular wird vom Pfarrer im Bischöflichen Ordinariat Passau eingereicht. Nach Prüfung wird es an den Pfarrer zurückgesandt, der damit auch die Vollmacht zur Wiederaufnahme in die katholische Kirche erhält. Dies geschieht in einem weiteren Termin mit dem Pfarrer diskret in einem kurzen Akt, indem der Pfarrer den Ausgetretenen für wiederaufgenommen erklärt.
Das Pfarrbüro verständigt daraufhin Ihr Taufpfarramt, das Bischöfliche Ordinariat sowie das zuständige Einwohnermeldeamt, dass Sie wieder der Katholischen Kirche angehören. Ebenso wird dieser Vorgang in den Kirchenbüchern vermerkt.
Sollten Sie also wieder in die Kirche eintreten wollen, zögern Sie nicht, sich mit Ihrem Pfarrer in Verbindung zu setzen. Es ist für ihn eine große Freude, Sie wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen. Zudem mag es sehr heilsam sein, die Austrittsgründe in aller Ruhe und Diskretion vertrauensvoll mit dem Pfarrer besprechen zu können.