Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit deren Vorstand (Pfarrer) die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Die 
Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 
sechs Jahre gewählt. Aus ihrer Mitte wird auch der Kirchenpfleger 
bestimmt. Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der 
Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der 
gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des 
Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des 
Haushaltsplanes bis hin zur anschließenden Überwachung des 
beschlossenen Budgets. Weitere Aufgaben sind z. B. Beschaffung 
und Unterhalt der Inneneinrichtungen der Kirchen, Anerkennung 
der Jahresrechnung, Abschluss von Arbeitsverträgen, Beantragung 
von Zuschüssen, Beratung und Beschluss von durchzuführenden 
Baumaßnahmen, Entscheidung über den Verwendungszweck der 
freiwilligen Zuwendungen usw.


 

Hier finden Sie Wichtiges zu den Finanzen und dem Bauwesen des Bistums Passau


 

Kirchenverwaltung Amtsperiode 2025 - 2030
 

Dr. Michael Bär, Pfarrer

Dr. Fritz Audebert, Kirchenpfleger Stadtpfarrkirche Sankt Paul

Marion Ritzer, Verwaltungsleiterin 
Friedrich Wäckerle 

Anita Schätz

Elvira Baier
 

Mat­thi­as Göt­zer
frü­he­rer Kir­chen­pfle­ger vor der Stadt­pfarr­kir­che Sankt Paul

Begrü­ßung bei der Amts­ein­füh­rung von Pfar­rer Dr. Micha­el Bär am 6. Okto­ber 2019

Dane­ben die dama­li­ge Mes­ne­rin Bar­ba­ra Hor­vath mit dem Schlüsselkissen