Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit deren Vorstand (Pfarrer) die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Die
Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für
sechs Jahre gewählt. Aus ihrer Mitte wird auch der Kirchenpfleger
bestimmt. Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der
Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der
gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des
Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des
Haushaltsplanes bis hin zur anschließenden Überwachung des
beschlossenen Budgets. Weitere Aufgaben sind z. B. Beschaffung
und Unterhalt der Inneneinrichtungen der Kirchen, Anerkennung
der Jahresrechnung, Abschluss von Arbeitsverträgen, Beantragung
von Zuschüssen, Beratung und Beschluss von durchzuführenden
Baumaßnahmen, Entscheidung über den Verwendungszweck der
freiwilligen Zuwendungen usw.
Hier finden Sie Wichtiges zu den Finanzen und dem Bauwesen des Bistums Passau
Kirchenverwaltung Amtsperiode 2019 - 2024
Dr. Michael Bär, Pfarrer
Matthias Götzer, Kirchenpfleger Stadtpfarrkirche Sankt Paul
Marion Ritzer, Verwaltungsleiterin
Friedrich Wäckerle
Manfred Rustler
Matthias Götzer
Kirchenpfleger Stadtpfarrkirche Sankt Paul
Begrüssung bei der Amtseinführung von Pfarrer Dr. Michael Bär
Daneben Mesnerin Barbara Horvath mit dem Schlüsselkissen