Kirchenverwaltung

Die Kir­chen­ver­wal­tung ist das Gre­mi­um in der Pfar­rei, das zusam­men mit deren Vor­stand (Pfar­rer) die Kir­chen­stif­tung recht­lich ver­tritt. Die
Kir­chen­ver­wal­tung wird von den Pfarr­ge­mein­de­mit­glie­dern für
sechs Jah­re gewählt. Aus ihrer Mit­te wird auch der Kir­chen­pfle­ger
bestimmt. Die Auf­ga­ben der Kir­chen­ver­wal­tung sind in der
Kir­chen­stif­tungs­ord­nung genau fest­ge­legt. Sie rei­chen von der
gewis­sen­haf­ten und spar­sa­men Ver­wal­tung des
Kir­chen­stif­tungs­ver­mö­gens über die Beschluss­fas­sung des
Haus­halts­pla­nes bis hin zur anschlie­ßen­den Über­wa­chung des
beschlos­se­nen Bud­gets. Wei­te­re Auf­ga­ben sind z. B. Beschaf­fung
und Unter­halt der Innen­ein­rich­tun­gen der Kir­chen, Aner­ken­nung
der Jah­res­rech­nung, Abschluss von Arbeits­ver­trä­gen, Bean­tra­gung
von Zuschüs­sen, Bera­tung und Beschluss von durch­zu­füh­ren­den
Bau­maß­nah­men, Ent­schei­dung über den Ver­wen­dungs­zweck der
frei­wil­li­gen Zuwen­dun­gen usw.


Hier finden Sie Wichtiges zu den Finanzen und dem Bauwesen des Bistums Passau


Kirchenverwaltung Amtsperiode 2019 - 2024

Dr. Michael Bär, Pfarrer

Matthias Götzer, Kirchenpfleger Stadtpfarrkirche Sankt Paul

Marion Ritzer, Verwaltungsleiterin

Friedrich Wäckerle

Manfred Rustler

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Mat­thi­as Göt­zer
Kir­chen­pfle­ger Stadt­pfarr­kir­che Sankt Paul

Begrüs­sung bei der Amts­ein­füh­rung von Pfar­rer Dr. Micha­el Bär

Dane­ben Mes­ne­rin Bar­ba­ra Hor­vath mit dem Schlüsselkissen