Kirchenverwaltung

Die Kir­chen­ver­wal­tung ist das Gre­mi­um in der Pfar­rei, das zusam­men mit deren Vor­stand (Pfar­rer) die Kir­chen­stif­tung recht­lich ver­tritt. Die 
Kir­chen­ver­wal­tung wird von den Pfarr­ge­mein­de­mit­glie­dern für 
sechs Jah­re gewählt. Aus ihrer Mit­te wird auch der Kir­chen­pfle­ger 
bestimmt. Die Auf­ga­ben der Kir­chen­ver­wal­tung sind in der 
Kir­chen­stif­tungs­ord­nung genau fest­ge­legt. Sie rei­chen von der 
gewis­sen­haf­ten und spar­sa­men Ver­wal­tung des 
Kir­chen­stif­tungs­ver­mö­gens über die Beschluss­fas­sung des 
Haus­halts­pla­nes bis hin zur anschlie­ßen­den Über­wa­chung des 
beschlos­se­nen Bud­gets. Wei­te­re Auf­ga­ben sind z. B. Beschaf­fung 
und Unter­halt der Innen­ein­rich­tun­gen der Kir­chen, Aner­ken­nung 
der Jah­res­rech­nung, Abschluss von Arbeits­ver­trä­gen, Bean­tra­gung 
von Zuschüs­sen, Bera­tung und Beschluss von durch­zu­füh­ren­den 
Bau­maß­nah­men, Ent­schei­dung über den Ver­wen­dungs­zweck der 
frei­wil­li­gen Zuwen­dun­gen usw.


 

Hier finden Sie Wichtiges zu den Finanzen und dem Bauwesen des Bistums Passau


 

Kirchenverwaltung Amtsperiode 2025 - 2030
 

Dr. Michael Bär, Pfarrer

Dr. Fritz Audebert, Kirchenpfleger Stadtpfarrkirche Sankt Paul

Marion Ritzer, Verwaltungsleiterin 
Friedrich Wäckerle 

Anita Schätz

Elvira Baier
 

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Mat­thi­as Göt­zer
frü­he­rer Kir­chen­pfle­ger vor der Stadt­pfarr­kir­che Sankt Paul

Begrü­ßung bei der Amts­ein­füh­rung von Pfar­rer Dr. Micha­el Bär am 6. Okto­ber 2019

Dane­ben die dama­li­ge Mes­ne­rin Bar­ba­ra Hor­vath mit dem Schlüsselkissen